Spezialitätenliste Schweiz: Orientierung für Ärztinnen und Ärzte
Die Spezialitätenliste (SL) des BAG regelt, welche Medikamente durch die OKP erstattet werden. Kompakter Überblick fuer Aerztinnen, Apotheker und medizinisches Fachpersonal.
Der TARMED (Tarif Médical) war seit 2004 das dominierende Tarifsystem für den ambulanten Sektor in der Schweiz. In diesem Rückblick erklären wir die Mechanismen eines Systems, das über zwei Jahrzehnte die Grundlage für die Abrechnung in Arztpraxen und Spitälern bildete. Wer Leistungen zulasten der sozialen Krankenversicherung (gemäss KVG) – umgangssprachlich oft Grundversicherung genannt – abrechnete, kam am TARMED nicht vorbei.
Das System definierte verbindlich, wie eine medizinische Leistung bewertet und entschädigt wurde. Als klassischer Einzelleistungstarif bildete der TARMED die betriebswirtschaftliche Grundlage für die Abrechnung von über 4’600 spezifischen Positionen. Mit dem nun vollzogenen Wechsel zum Nachfolgetarif ist ein Verständnis der alten Struktur weiterhin für Vergleiche und die Archivierung essenziell. Lesen Sie hier mehr zu den aktuellen Fristen.
Der TARMED-Tarif wurde ursprünglich eingeführt, um eine einheitliche und transparente Tarifstruktur für die ganze Schweiz zu schaffen und die historisch gewachsenen kantonalen Tarife abzulösen. Die gesetzliche Basis bildete das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), insbesondere Art. 43. Gemäss den Vorgaben im KVG muss ein Tarif betriebswirtschaftlich bemessen sein und sachgerechte Strukturen aufweisen. Das Ziel war es, die Transparenz zwischen Leistungserbringer und Kostenträger zu erhöhen.
Wichtig für die Retrospektive: Der TARMED galt nicht nur für die Krankenversicherung (KVG), sondern auch für die Unfall- (UVG), Militär- (MVG) und Invalidenversicherung (IVG). Alles über das heute gültige System erfahren Sie hier.
Die TARMED-Tarifstruktur war streng hierarchisch aufgebaut. Sie umfasste tausende Leistungspositionen, die in Hauptkapiteln (z. B. “Grundleistungen”, “Bildgebende Verfahren”, “Chirurgie”) und Unterkapiteln organisiert waren. Anders als bei Pauschalen (wie den SwissDRG im stationären Bereich) wurde im TARMED jede Handlung einzeln – vom Desinfizieren der Haut über den Schnitt bis zur Naht – oder zumindest jeder Zeitschritt als Tarifposition ausgewiesen. Dies machte die TARMED-Abrechnung sehr detailliert, aber auch administrativ aufwendig und fehleranfällig. Jede Anpassung der Tarifstruktur ist ein politischer Prozess und erfordert eine Einigung der Tarifpartner (FMH, Santésuisse, Curafutura, MTK, H+) oder einen verordnenden Eingriff des Bundesrates.
Im TARMED hatte keine medizinische Leistung einen fixen Franken-Preis, der schweizweit galt. Stattdessen waren den einzelnen Positionen sogenannte Taxpunkte zugeordnet. Diese Punkte spiegelten den relativen Ressourcenaufwand einer Leistung wider. Der Preis auf der Rechnung ergab sich aus der Multiplikation der Anzahl dieser Taxpunkte mit dem gültigen kantonalen Taxpunktwert (TPW).
Die TARMED-Struktur trennte dabei strikt in zwei Bereiche, um die unterschiedlichen Aufwände fair abzubilden:
Dieser Teil entschädigte die Kompetenz, das Fachwissen und die direkte Zeit der Ärztinnen und Ärzte.
Dieser Teil entschädigte die Infrastruktur, das Personal und die Miete der Arztpraxis oder der Spitäler.
Die Formelfür die Preisberechnung lautete daher für jede Position: (Taxpunkt AL + Taxpunkt TL) x Taxpunktwert = Preis.
Ein zentrales Element der Tarifstruktur zur Qualitätssicherung war die Dignität. Nicht jede Ärztin oder jeder Arzt durfte jede im Katalog aufgeführte Position abrechnen. Die Dignität wirkte als Qualitätsfilter.
Für die Leistungserbringer war die korrekte Hinterlegung der Arzt-Dignität und der GLN (Global Location Number) im Praxissoftwaresystem entscheidend, um Rückweisungen der Rechnung zu vermeiden. Stimmten Profil und abgerechnete Leistung nicht überein, führte dies zur automatischen Rückweisung der Rechnung durch die Versicherer.
Der TARMED war primär ein Zeittarif. Die meisten grundlegenden Leistungen (wie die ärztliche Konsultation) waren in 5-Minuten-Schritten getaktet (“Minutage”). Hier galten strenge Regeln:
Wie sich diese Zeitvorgaben und die Minutage im neuen System ab 2026 ändern, erfahren Sie hier.
Ein wichtiger Aspekt für die Abrechnung waren die sogenannten Inkonvenienzpauschalen. Behandelte ein Arzt einen Patienten im Notfall ausserhalb der regulären Sprechstunden, nachts oder am Wochenende, sah der TARMED spezifische Zuschläge vor. Diese kompensierten die “Unannehmlichkeit” (Inkonvenienz) und die Bereitstellung der Infrastruktur zu Randzeiten.
Um die korrekte Nummer einer Leistung zu finden, nutzten Fachpersonen den TARMED-Browser (oder Tarifbrowser). Dabei musste zwingend beachtet werden, dass verschiedene Versionen parallel existieren (z.B. 1.09 für KVG vs. 01.08 für UVG). Mit dem Wechsel 2026 müssen Praxen sicherstellen, dass ihre Software nun auf die neuen Parameter umgestellt ist.
Mehr zur technischen Umstellung finden Sie hier.
Die TARMED-Struktur basierte in ihrer Berechnungsgrundlage auf Daten und Kostenmodellen der 90er Jahre. Sie bildete die moderne Medizin, die Digitalisierung und die Bedürfnisse der Patientinnen und Patient nicht mehr adäquat ab. Bestimmte technische Leistungen waren überbewertet, während die “sprechende Medizin” (Grundversorger) oft unterfinanziert blieb. Die Tarifstruktur galt daher als überholt (“veralteter Einzelleistungstarif”) und führte zu Fehlanreizen. Die Revision war lange blockiert, da sich die Tarifpartner uneinig waren.
Nach jahrelangen Verhandlungen hat der Bundesrat den Wechsel vollzogen: Die neue Tarifstruktur TARDOC hat den TARMED per 1. Januar 2026 offiziell abgelöst. Das aktuelle System ist ein hybrides Modell, das zwei Welten vereint:
Ein moderner, aktualisierter Einzelleistungstarif für den Grossteil der komplexen oder individuellen Leistungen. Er bildet die heutige Kostenrealität ab.
Standardisierte, gut definierbare Behandlungen (z. B. einfache Operationen) werden künftig pauschal vergütet. Dies steigert die Effizienz und senkt den administrativen Aufwand.
Detaillierte Informationen zu den neuen Tarifen und wie diese in der praxis angewendet werden, finden Sie hier.
Da der Wechsel nun vollzogen ist, müssen alle Leistungserbringer sicherstellen, dass ihre Software und Abrechnungsprozesse vollständig auf die neuen Strukturen umgestellt sind. Prüfen Sie hier, ob Sie alle notwendigen Schritte abgeschlossen haben.
Der TARMED war bis Ende 2025 über zwei Jahrzehnte hinweg das unverzichtbare Rückgrat der ambulanten Abrechnung in der Schweiz. Wer die Feinheiten der Dignität und die Logik dieser Tarifstruktur beherrschte, sicherte die wirtschaftliche Vergütung seiner Arbeit.
Seit dem 1. Januar 2026 stehen wir jedoch im Wirkbetrieb der grössten Tarifreform seit 20 Jahren. Die Ablösung durch den TARDOC und die Einführung ambulanter Pauschalen markieren einen Wendepunkt hin zu einer moderneren, sachgerechteren Abbildung ärztlicher Leistungen. Für Fachpersonen ist es nun entscheidend, die alten Mechanismen als Basis zu verstehen, sich aber vollumfänglich auf die neuen Prozesse einzustellen.
TARDOC ist die direkte Nachfolge-Tarifstruktur des TARMED. Während der TARMED auf Kostenmodellen der 90er Jahre basierte, bildet der seit 1. Januar 2026 gültige TARDOC die aktuelle Kostenrealität und moderne Medizin besser ab. Zudem wird er zwingend durch ambulante Pauschalen für Standardeingriffe ergänzt.
Die TARMED-Punktwerte wurden bis Ende 2025 kantonal zwischen den Tarifpartnern (z. B. kantonale Ärztegesellschaft und Santésuisse) vereinbart und von der jeweiligen Kantonsregierung genehmigt. Für Leistungen ab 2026 gelten die neuen TARDOC-Vereinbarungen.
Für Nachrechnungen oder Archivzwecke kann weiterhin der offizielle TARMED-Browser des BAG oder der FMH genutzt werden. Dort sind alle relevanten Informationen zu Punkten, zur erforderlichen Dignität und Limitationen für den Zeitraum bis Ende 2025 hinterlegt.
Ja, der TARMED galt bis Ende 2025 auch im Bereich UVG (Unfall), IVG und MVG. Beachten Sie, dass für Unfälle, die nach dem 1. Januar 2026 abgerechnet werden, die Umstellung auf die neuen Strukturen zwingend ist.
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