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TARDOC: Jetzt vorbereiten und Fristen beachten

November 20, 2025

Ab 1. Januar 2026 gilt TARDOC. Prüfen Sie jetzt Besitzstand, Vertragsbeitritt und Spartenanerkennung. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen.

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Bereit für TARDOC? Jetzt Besitzstand sichern und Verträgen beitreten.

Ab dem 1.1.2026 gelten TARDOC und Ambulante Pauschalen. Damit die Abrechnung im neuen Jahr reibungslos funktioniert, sollten Ärztinnen und Ärzte jetzt sicherstellen, dass Besitzstand, Vertragsbeitritt und gegebenenfalls Spartenanerkennung rechtzeitig erledigt sind.

Besitzstand: Bin ich berechtigt – und was muss ich tun?

Der Besitzstand ermöglicht es, bestehende Leistungsberechtigungen aus TARMED in das neue Tarifsystem zu übernehmen. Damit bleibt gewährleistet, dass bisher regelmässig abgerechnete Leistungen auch unter TARDOC weiterhin verrechnet werden können.

Eine Besitzstandsbeantragung ist nur erforderlich für Positionen, die nicht durch einen Facharzttitel, Weiterbildungstitel, Schwerpunkt oder Fähigkeitsausweis abgedeckt sind.

Prüfen Sie frühzeitig, welche TARDOC-Tarifpositionen und Ambulanten Pauschalen Sie in Besitzstand nehmen sollten.

Wichtig: Per 8. September 2025 wurden die Kriterien zur Anerkennung des Besitzstands angepasst.


Neu wird ein Antrag auf Besitzstandswahrung genehmigt, wenn Sie

  • über eine Berufsausübungsbewilligung oder einen Facharzttitel (spätestens seit 2024) verfügen.
  • zwischen 1. Januar 2022 und 31. Dezember 2024 Leistungen gemäss TARMED abgerechnet haben (mindestens 15 Mal pro Jahr), und
  • auf den entsprechenden Rechnungen mit Ihrer persönlichen GLN-Nummer als verantwortliche oder ausführende Ärztin bzw. Arzt aufgeführt sind.

Fristen und Eckpunkte:


  • Antragszeitraum: 1. Juli bis 15. November 2025
  • Nachreichfrist: bis 30. November 2025
  • Bearbeitung: über die OAAT AG
  • Gebühr: CHF 50 pro beantragter TARDOC-Tarifposition und Ambulanter Pauschale

Wichtig:


  • Bereits bewilligte Besitzstände behalten ihre Gültigkeit.
  • Abgelehnte Anträge werden automatisch nochmals geprüft – ein neuer Antrag ist nicht erforderlich.
  • Der Besitzstand kann auch für Ärztinnen und Ärzte relevant sein, die bisher keinen hatten. Einige Leistungen dürfen unter TARDOC nur noch abgerechnet werden, wenn bestimmte fachliche Voraussetzungen erfüllt sind.

Weitere Informationen zum Besitzstand finden Sie auf der FMH-Website

Vertragsbeitritt: Wo und warum ist er notwendig?

Damit Sie ab dem 1. Januar 2026 über TARDOC und die Ambulanten Pauschalen abrechnen können, müssen Sie den nationalen Verträgen bis Ende 2025 beitreten:

number 1

über den ambulanten ärztlichen Einzelleistungstarif (TARDOC) und den ambulanten ärztlichen Patientenpauschaltarif (Ambulante Pauschalen).

ersetzt den bisherigen Rahmenvertrag TARMED KVG.

number 2

über den ambulanten ärztlichen Einzelleistungstarif (TARDOC) und den ambulanten ärztlichen Patientenpauschaltarif (Ambulante Pauschalen).

ersetzt den bisherigen Tarifvertrag TARMED UVG/IVG/MVG.

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Der Beitritt sollte bis Ende 2025 erfolgen, damit die Abrechnung ab 2026 ohne Unterbruch möglich ist. 

Der Beitritt ist über das Mitgliederportal myFMH möglich.

Weitere Hinweise:


  • Kantonale Tarifverträge werden separat zwischen den kantonalen Ärztegesellschaften und den Einkaufsgemeinschaften ausgehandelt. Informationen folgen zu gegebener Zeit.
  • Medizinische Leistungen aus 2025 können auch nach der Einführung weiterhin über TARMED abgerechnet werden.

Weitere Informationen zum Besitzstand finden Sie auf der FMH-Website

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Spartenanerkennung für Chronic Care und Psychiatrie

Bei TARDOC gibt es neu nur noch zwei Sparten:

number 1

(alle Tarifpositionen des Kapitels AK.05)

number 2

(alle Tarifpositionen des Kapitels EA.05).

Bevor Sie Leistungen aus diesen Bereichen abrechnen können, muss eine Spartenanerkennung vorliegen. Diese ist über LegiData möglich.

Weitere Informationen zur Spartenanerkennung finden Sie auf der Website der FMH.

__FAZIT


TARDOC: Jetzt vorbereiten und Fristen beachten

Mit Besitzstand, Vertragsbeitritt – und falls zutreffend – Spartenanerkennung ist der Übergang von TARMED zu TARDOC klar geregelt. Sorgen Sie für einen reibungslosen Start in das neue Tarifsystem 2026. Bereiten Sie sich jetzt vor, reichen Sie die erforderlichen Anträge ein und unterzeichnen Sie Verträge fristgerecht.

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