TARDOC: Jetzt vorbereiten und Fristen beachten
Ab 1. Januar 2026 gilt TARDOC. Prüfen Sie jetzt Besitzstand, Vertragsbeitritt und Spartenanerkennung. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen.
Ab 1. Januar 2026 gilt TARDOC. Prüfen Sie jetzt Besitzstand, Vertragsbeitritt und Spartenanerkennung. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen.
Ab dem 1.1.2026 gelten TARDOC und Ambulante Pauschalen. Damit die Abrechnung im neuen Jahr reibungslos funktioniert, sollten Ärztinnen und Ärzte jetzt sicherstellen, dass Besitzstand, Vertragsbeitritt und gegebenenfalls Spartenanerkennung rechtzeitig erledigt sind.
Der Besitzstand ermöglicht es, bestehende Leistungsberechtigungen aus TARMED in das neue Tarifsystem zu übernehmen. Damit bleibt gewährleistet, dass bisher regelmässig abgerechnete Leistungen auch unter TARDOC weiterhin verrechnet werden können.
Eine Besitzstandsbeantragung ist nur erforderlich für Positionen, die nicht durch einen Facharzttitel, Weiterbildungstitel, Schwerpunkt oder Fähigkeitsausweis abgedeckt sind.
Prüfen Sie frühzeitig, welche TARDOC-Tarifpositionen und Ambulanten Pauschalen Sie in Besitzstand nehmen sollten.
Neu wird ein Antrag auf Besitzstandswahrung genehmigt, wenn Sie
Weitere Informationen zum Besitzstand finden Sie auf der FMH-Website
Damit Sie ab dem 1. Januar 2026 über TARDOC und die Ambulanten Pauschalen abrechnen können, müssen Sie den nationalen Verträgen bis Ende 2025 beitreten:
über den ambulanten ärztlichen Einzelleistungstarif (TARDOC) und den ambulanten ärztlichen Patientenpauschaltarif (Ambulante Pauschalen).
➔ ersetzt den bisherigen Rahmenvertrag TARMED KVG.
über den ambulanten ärztlichen Einzelleistungstarif (TARDOC) und den ambulanten ärztlichen Patientenpauschaltarif (Ambulante Pauschalen).
➔ ersetzt den bisherigen Tarifvertrag TARMED UVG/IVG/MVG.
Der Beitritt sollte bis Ende 2025 erfolgen, damit die Abrechnung ab 2026 ohne Unterbruch möglich ist.
Der Beitritt ist über das Mitgliederportal myFMH möglich.
Weitere Informationen zum Besitzstand finden Sie auf der FMH-Website
Bei TARDOC gibt es neu nur noch zwei Sparten:
(alle Tarifpositionen des Kapitels AK.05)
(alle Tarifpositionen des Kapitels EA.05).
Bevor Sie Leistungen aus diesen Bereichen abrechnen können, muss eine Spartenanerkennung vorliegen. Diese ist über LegiData möglich.
Weitere Informationen zur Spartenanerkennung finden Sie auf der Website der FMH.
Mit Besitzstand, Vertragsbeitritt – und falls zutreffend – Spartenanerkennung ist der Übergang von TARMED zu TARDOC klar geregelt. Sorgen Sie für einen reibungslosen Start in das neue Tarifsystem 2026. Bereiten Sie sich jetzt vor, reichen Sie die erforderlichen Anträge ein und unterzeichnen Sie Verträge fristgerecht.
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Ab 1. Januar 2026 gilt TARDOC. Prüfen Sie jetzt Besitzstand, Vertragsbeitritt und Spartenanerkennung. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen.
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