Medizin-Apps für Ärzt:innen: 8 digitale Tools für eine effizientere Praxis
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Das EPD kommt: Der aktuelle Stand, was es bietet und wie Sie es in der Praxis nutzen. Hier finden Sie die wichtigsten Punkte im Überblick.
Was genau ist das elektronische Patientendossier (EPD)? Welche Vorteile bringt es im Praxisalltag? Und wie läuft der Eröffnungsprozess konkret ab? Dieser Bericht bietet Schweizer Ärztinnen, Ärzten und medizinischem Fachpersonal einen praxisnahen Überblick – inklusive Anbieterwahl, rechtlichen Anforderungen und Umsetzungstipps.
Das Elektronische Patientendossier (EPD) ist eine digitale Sammlung medizinisch relevanter Informationen, die Patient:innen freiwillig eröffnen können. Dazu zählen Laborberichte, Medikationslisten, Röntgenbilder oder Impfausweise. Das Dossier wird von Patientinnen und Patienten selbst kontrolliert, aber auch von Gesundheitsfachpersonen ergänzt. Es ermöglicht einen sicheren Informationsaustausch über Institutions- und Kantonsgrenzen hinweg.
Die Daten sind strukturiert, verschlüsselt gespeichert und für Gesundheitsfachpersonen mit Behandlungspflicht zugänglich – jedoch nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person. Der Zugriff kann individuell freigegeben, beschränkt oder entzogen werden.
Das Ziel: eine bessere Koordination, mehr Transparenz und erhöhte Patientensicherheit. Die Einführung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und zertifizierten Stammgemeinschaften.
Gesundheitsfachpersonen und ihre Einrichtungen können sich einer zertifizierten Stammgemeinschaft anschliessen.
Zu den aktuell zugelassenen EPD-Anbietern zählen:
Eine Übersicht und weitere Informationen zu den Anbietern finden Sie unter: www.patientendossier.ch/anbieter.
Der Eröffnungsprozess erfolgt standardisiert in Zusammenarbeit mit der gewählten Stammgemeinschaft und umfasst folgende Schritte:
Das EPD unterliegt dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) und dazugehörigen Verordnungen. Die schweizweite Einführung erfolgt schrittweise. Die Umsetzung variiert leicht zwischen den Kantonen.
Die aktuelle Rechtslage (Stand 2025) sieht folgende Teilnahmebedingungen für verschiedene Leistungserbringer vor:
Leistungserbringer
Teilnahmepflicht
Spitäler, Kliniken, Alters- und Pflegeheime, Geburtshäuser | Pflicht seit 01.01.2022 |
Ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte, Apotheken, Hebammen, Spitex-Dienste (Zulassung ab 2022) | Pflicht seit 01.01.2022 |
Arztpraxen, Apotheken, Hebammen, Spitex-Dienste (Zulassung vor 2022) | Freiwillige Teilnahme |
Ja, wenn Sie seit dem 1.1.2022 in eigener Praxis tätig sind, müssen Sie am EPD teilnehmen. Nein, wenn Ihre Praxis vorher eröffnet wurde, ist die Teilnahme am EPD freiwillig.
Nein. Die Eröffnung erfolgt auf freiwilliger Basis.
Sehr sicher. Alle Daten im Dossier sind verschlüsselt, der Zugriff erfolgt nur über zertifizierte Kanäle und wird vollständig protokolliert.
Sie erhalten schneller Zugang zu relevanten Informationen Ihrer Patient:innen. Das EPD erleichtert den interprofessionellen Austausch, erhöht die Therapiesicherheit und hilft, Fehlentscheide und Doppeluntersuchungen zu vermeiden.
Die zertifizierten Stammgemeinschaften bieten technische, organisatorische und rechtliche Begleitung.
Das elektronische Patientendossier ist ein zukunftsweisendes Instrument für eine koordinierte, sichere und qualitativ hochwertige Versorgung. Es fördert den Informationsaustausch, stärkt die Patientensicherheit und vereinfacht die Kommunikation im Gesundheitssystem. Mit einem strukturierten Eröffnungsprozess gelingt der Einstieg – auch für kleinere Praxen.
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